Vor der Entlassung entrichten Sie für Ihre Krankenhausbehandlung die gesetzliche Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Euro pro Aufenthaltstag, wobei der Aufnahme- und Entlasstag ebenfalls berechnet werden.
Hinweis: Seit dem 01.04.2009 besteht für alle Krankenhäuser eine gesetzliche Verpflichtung diesen Betrag einzuziehen bis hin zur Mahnungserstellung und Zwangsvollstreckung.
Sie können den Betrag am Tag Ihrer Entlassung bar oder mit EC-Karte bezahlen.
Bei der Entlassung erhalten Sie einen Arztbrief für Ihren behandelnden Arzt mit Informationen zur Krankenhausbehandlung und weiterreichenden Empfehlungen.
Planen Sie bitte rechtzeitig vor der Entlassung für die Zeit danach. Unser Sozialdienst und der Pflegedienst helfen Ihnen gerne bei der Klärung der Situation nach der Entlassung – etwa dann, wenn Sie zusätzliche Behandlung oder Pflege benötigen. Wir bieten Ihnen eine „Pflegeüberleitung“ an, die für Sie Folgendes organisieren kann: